Obstbäume, die mit Früchten voll sind und die nicht vom Eigentümer abgeerntet werden - darf man diese abernten ?
Die klare kurze Antwort lautet erst einmal : Nein !
Die Ernte durch andere Personen, sowohl vom Baum als auch die am Boden liegenden Früchte, ist prinzipiell Diebstahl bzw. Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. §248a StGB. Der Begriff "Mundraub", der nach langläufiger Meinung alles straffrei erlaubt, was zur eigenen direkten Nahrungsversorgung dient, existiert schon lange nicht mehr als eigenes (spezielles) Delikt.
Auch das Gerücht, nach einem gewissen Datum sei das Abernten fremder Bäume generell erlaubt, ist in den Bereich der Fabeln einzuordnen. Es gibt zwar offenbar Gemeinden, bei denen es ein solches Datum gibt, aber dies betrifft dann lediglich die der entsprechenden Gemeinde gehörenden Obstbäume.
Aber wenn der Eigentümer das Obst nicht erntet ?
Zunächst muß einmal unterstellt werden, das der Eigentümer sein Obst selbst ernten möchte. Wann er das Obst erntet oder jemanden mit der Ernte beauftragt, liegt in seinem Ermessen. Nun einfach als Außenstehender selbst eine Frist zu definieren, bis zu welcher der Eigentümer sein Obst geerntet haben muß, ist selbstverständlich nicht möglich.
Es gibt allerdings im Internet eine Initiative mit der Adresse "Mundraub.org". Hier können Besitzer ihre Obstbäume bzw. Grundstücke eintragen, bei denen sie auf die Ernte verzichten und das Obst der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollen. Ebenso gibt es Obstbaumbesitzer, die einige ihre Bäume deutlich mit einem Schild zur Ernte freigeben. Sofern diese Angaben tatsächlich durch den Eigentümer gemacht werden, ist dagegen natürlich nichts einzuwenden.
Und wie ist das mit öffentlichen Grundstücken - beispielsweise dem Kirdorfer Feld ?
Das Kirdorfer Feld "gehört" nicht generell der Allgemeinheit, sondern besteht aus vielen Grundstücken mit fast ebenso vielen Eigentümern mit den unterschiedlichsten Interessen und Ansichten, allein was die Nutzung der Obstbäume angeht. Es darf nicht aufgrund der fehlenden Zäune auf ein allgemeines Nutzungsrecht geschlossen werden ! Daher muß auch hier der Eigentümer des betreffendes Grundstückes befragt werden, ob er ggf. eine Ernte durch einen Außenstehenden zuläßt.
Es wird vermutlich kaum ein Eigentümer etwas dagegen haben, wenn sich wie auf unserem Bild ein Kind an den herrlichen Früchten erfreut und sie gleich auch einmal probiert. Aber wenn Spaziergänger z.B. gleich ganze Plastiktüten voll Äpfel aus dem Feld tragen, ist die Toleranzschwelle schnell überschritten. Und dann ist's eben schlichtweg Diebstahl.