TZ 2016 08 05VON MARC KOLBE - Taunuszeitung
Der Streit um eine Pferde-Koppel im Kirdorfer Feld beschäftigt noch immer die Behörden. Und in Kirdorf selbst gibt es nach wie vor etliche Bürger, die sich Sorgen um die Zukunft der Feldgemarkung machen.

Kirdorf. Es sieht so aus, als wäre der Streit um die Pferdekoppeln im Kirdorfer Feld – von der TZ voreilig als „Sturm im Wasserglas“ bezeichnet – doch noch nicht beendet. Die Obere Naturschutzbehörde prüft derzeit die Sach- und Rechtslage. Ein Insider ist sich sicher, dass es zu einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Fichtenhof und der Naturschutzbehörde kommen wird. Denn in dem Feld soll es laut einer pflanzensoziologischen Untersuchung jede Menge schützenswerte Tier- und Pflanzenarten geben.

Wie berichtet, hat die Eignerin des Fichtenhofs, Dr. Barbara Werner, in direkter Nachbarschaft zu ihrem Reiterhof einige dem Kirdorfer Feld zugehörige Grundstücke gemietet und eine Koppel errichtet, auf der ihre Pferde Auslauf bekommen sollen. Zunächst hatte die (städtische) Untere Naturschutzbehörde die Koppel wegen Verstößen gegen die Verordnung über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Kirdorfer Feld“ verhindern wollen, doch Werner bekam per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Recht.

Jetzt liegt die Angelegenheit nicht mehr bei der Stadt, sondern beim Regierungspräsidium in Darmstadt – beziehungsweise der dortigen Oberen Naturschutzbehörde. Auf Nachfrage, wie es um die Auseinandersetzung bestellt ist, heißt es im kryptischen Behörden-Deutsch: „Neben seinem Status als Natur- und Landschaftsschutzgebiet gehört das Kirdorfer Feld auch zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000. Das Land Hessen ist verpflichtet, in solchen Gebieten einen günstigen Erhaltungszustand der vorkommenden Arten und Lebensraumtypen zu gewährleisten. Grundsätzlich kann die Obere Naturschutzbehörde daher Maßnahmen ergreifen, um Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können, zu unterbinden.“ Und das wird nun gerade geprüft.

Auf Ruhe gehofft

Dr. Barbara Werner ist über diese Entwicklung nicht erfreut: „Ich hatte gehofft, dass nach dem Urteil Ruhe einkehrt.“ Sie beruft sich in ihrer Argumentation auf eine Verordnung für das „Kirdorfer Feld“ von 1996. In der sei die Errichtung von Weidezäunen nicht verboten. Zudem habe die Stadt bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht nicht erklären können, was denn auf dem Feld konkret gefährdet sei. 

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Taunuszeitung vom 5.8.2016