ApfelpflckenTaunuszeitung vom 24.7.2017, Klaus Späne

Obst von fremden Bäumen naschen, das ist doch Mundraub. Dieser Irrglaube dürfte nach wie vor weit verbreitet sein. Richtig ist: Früher galt das Entwenden von „Nahrungs- und Genussmitteln in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verzehr“ als Mundraub und war im Strafgesetzbuch geregelt, war also nie straffrei. Seit der Strafrechtsreform 1975 ist der Mundraub abgeschafft. Heute ist es egal ob jemand einen Apfel oder eine Armbanduhr klaut, es handelt sich in jedem Fall um Diebstahl, der nach Paragraf 242 Strafgesetzbuch geahndet wird.

Die Natur ist kein Selbstbedienungsladen. „Diebstahl fängt schon bei der ersten Kirsche an“, sagt Fabian Skär, Sprecher der Mainzer Polizei. So wartet zum Beispiel auf Kirschendiebe eine Anzeige. Da hilft es auch nichts, dass sich die Langfinger in Anwesenheit der Polizei mit dem Obstbauern einigen und ihm die zehn Kilogramm Kirschen im Wert von etwa 80 Euro für 100 Euro abkaufen. „Diebstahl ist ein Offizialdelikt, da hat die Polizei keine Wahl“, erklärt Skär. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob die Anzeige weiterverfolgt oder das Verfahren eingestellt wird.

Experten raten, den Eigentümer um Erlaubnis zu fragen. Andernfalls droht juristischer Ärger. Infos darüber, wo man legal Obst pflücken kann, gibt es auch auf der Internetplattform Mundraub.org. Eine Karte zeigt an, wo das Sammeln von Bärlauch, Brombeeren oder Walnüssen erlaubt ist. ks

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