Taunuszeitung vom 24.7.2017, Klaus Späne
Obst von fremden Bäumen naschen, das ist doch Mundraub. Dieser Irrglaube dürfte nach wie vor weit verbreitet sein. Richtig ist: Früher galt das Entwenden von „Nahrungs- und Genussmitteln in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verzehr“ als Mundraub und war im Strafgesetzbuch geregelt, war also nie straffrei. Seit der Strafrechtsreform 1975 ist der Mundraub abgeschafft. Heute ist es egal ob jemand einen Apfel oder eine Armbanduhr klaut, es handelt sich in jedem Fall um Diebstahl, der nach Paragraf 242 Strafgesetzbuch geahndet wird.